Bleiben Sie auf dem Laufenden
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten bei Gefahrgutbüro Schmauder.
Aktualisierter Auftritt...
Wir arbeiten ständig an unserem neuen Internetauftritt, wir hoffen er ist zu Ihrer Zufriedenheit...
Aktuelles 2021 "Corona-Krise"
Verlängerung der ADR Bescheinigungen bis 30. September 2021
ADR-Bescheinigungen,
deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, sind
bis zum 30. September 2021 weiter gültig.(siehe M333)
Verlängerung Gefahrgutbeauftragten-Schulungsbescheinigung:
Für die Schulungsbescheinigungen Gefahrgutbeauftragte Straßenverkehr (M334) sowie Schienenverkehr (RID), Seeschiffverkehr, als
auch (ADN) gilt gleiches wie oben.
Verlängerung Luftverkehr:
Die Luftfahrer (sprich LBA) haben eine Verlängerung der Zertifikate um 4 Monate fixiert. Somit sind ablaufende Zertifikate noch
aktuell bis zum 31. Juli 2021 gültig. Sofern sich die Lage nicht ändert, bzw. die Ausnahme ggf. noch verlängert wird...
Die Schulungsunterlagen der Personalkategorien 7-12 IATA DGR wurden auch zur Laufzeit 2021/2022 dem LBA wieder zur Genehmigung vorgelegt...
Somit sind wir (bald) seit über 17 Jahren als verlässlicher Schulungsanbieter im Luftverkehr für Sie da...
Gerne erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot...
Die Gefahrgutvorschriften seit 01.01.2020
seit dem 01.01.2020 verpflichtend...
Auszug aus den Gefahrgutvorschriften (ADR 2019, 2.2.9.1.7. g)
Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfung und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen.
Soll heißen, alle Lithium-Batterien (Zellen) welche Sie versenden wollen, müssen eine solche Prüfzusammenfassung (UN Test Summary Report) haben. Eine Mitgabepflicht besteht nicht, aber jeder Beteiligte der/einer Transportkette kann diese Prüfzusammenfassungen anfordern.
Seit dem 30.06.2019 ist es bei der Inanspruchnahme von 1.1.3.6 ADR bei den Beförderungspapieren zu einer Anpassung gekommen (Neues im Punkt 5.4.1.1.1.(f))
Diese Neuerung beschreibt die Angabe der Gesamtmenge und der berechneten Punkte je Beförderungskategorie.
Für Ihre Unterlagen, die aktuelle Tabelle aus dem ADR 2021
Tabelle 1.1.3.6 2021.pdf
PDF-Dokument [104.3 KB]
Die Tabelle 8.1.4.1 im ADR gibt Ihnen Auskunft über die benötigten und mit zu führenden Löschgeräte auf einer Beförderungseinheit.
Feuerlöschertabelle.pdf
PDF-Dokument [374.8 KB]